RAUCHMELDER

Tagtäglich gibt es in Deutschland Brände. Brände in unterschiedlichsten Dimensionen, angefangen bei Kellerbränden, über Fettbrände, Zimmerbrände bis hin zu kompletten Wohnungsbränden.

Eines haben diese Feuer gemeinsam:
Sie sind eine große Gefahr für Menschen.

Schätzungsweise 500 Menschen sterben pro Jahr bei Feuern, über 70 % von Ihnen werden nachts im Schlaf vom Feuer getötet.

Dabei sind es in 90% der Fälle nicht die Flammen selbst, die töten, sondern die giftigen Rauchgase, die durch die Brände entstehen.
Oftmals genügen 2 bis 3 Atemzüge, um eine tiefe Bewusstlosigkeit oder den sofortigen Tod hervorzurufen.

Während des Schlafes ist der Geruchssinn beim Menschen nicht aktiv, das Gehör aber schon.

In den meisten Brandfällen hätte ein Rauchmelder den Tod von Menschen verhindert!
Das ist der Hauptgrund, warum Feuerwehren und Verbände die Einführung einer flächendeckenden Rauchmelderpflicht fordern.

Einige Bundesländer gehen seit Jahren mit guten Beispielen voran und die Statistiken der Opferzahlen sprechen eine deutliche Sprache für Rauchmelder.

Für welche Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht in Bayern?

  • alle Neubauten, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden
  • alle Bestandswohnungen müssen bis zum 31.Dezember 2017 nachgerüstet werden

Wie viele Rauchmelder müssen in einer Wohnung installiert werden?

Vorgeschrieben ist laut Gesetz mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindunng zu Aufenthaltsräumen hat.

Wer ist für Einbau und Wartung der Rauchmelder zuständig?

  • Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer der Wohnungen. (Eigentümer sind in der Regel die Vermieter)
  • Der Besitzer der Wohnung (in der Regel die Mieter) ist für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig, es sei denn, der Eigentümer (Vermieter) übernimmt die Wartung selbst. Für diesen Fall kann er die anfallenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.

Wo wird die Rauchmelderpflicht Bayern gesetzlich geregelt?

Die Rauchmelderpflicht Bayern wird in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) geregelt, welche Sie hier finden.